Rechtssicher „influencern“ mit Anzeigen, Sponsoring & Co.: Verträge, Produktplatzierungen, Kennzeichenpflichten

Ob Vreni Frost oder Cathy Hummels – Influencer rücken immer öfter in den Fokus von Verbraucherverbänden und Gerichten. Es soll keinen „rechtsfreien Raum“ für sie geben. Was bedeutet dies konkret für Influencer und Unternehmen, die mit ihnen zusammenarbeiten? Wann und in welcher Form müssen Kennzeichnungen vorgenommen werden? Was gilt es sonst im Umgang mit Influencern zu beachten? Im Vortrag von Kim-Laura Linnenberg (Rechtsanwältin bei der Kanzlei Lausen Rehtsanwälte) werden die neuesten Entwicklungen zu Kennzeichnungspflichten beleuchtet und mit wichtigen Praxistipps verbunden. Dabei geht es auch um den Worst Case: Wer haftet, wenn geltende Regeln nicht eingehalten werden oder Kennzeichnungen fehlen? Zudem gibt es Tipps zur Gestaltung von Verträgen mit Influencern, um Probleme schon im Vorfeld zu vermeiden.

KIM-LAURA LINNENBERG
Rechtsanwältin | Lausen Rechtsanwälte

Studium der Rechtswissenschaften in Münster. Referendariat in Köln mit Stationen bei der Mediengruppe RTL Deutschland, mehreren medienrechtlichen Kanzleien sowie den Bühnen der Stadt Köln. Seit 2018 bei Lausen Rechtsanwälte mit den Schwerpunkten Presse-, Urheber- und Medienrecht.


Konferenz »Recht im Social Web« | 16. Mai 2019 | München