Falsch bewertet – richtig reagiert: Rechtsschutz gegen rufschädigende Bewertungen auf Google, kununu & Co.

Negative Bewertungen im Internet auf Portalen wie Google, Kununu oder Glassdoor können enorm ruf- und geschäftsschädigend sein. Gerade wenn sie gezielt „unter die Gürtellinie gehen“ oder es sich schlicht um frei erfundene Fake-Bewertungen handelt, fühlen sich viele Unternehmen hilflos. Die Verfasser sind nicht bekannt und eine Beschwerde bei der Plattform scheint wenig aussichtsreich. Wie kann man sich gegen rufschädigende Bewertungen zur Wehr setzen? Kann man vom Portal die Löschung des gesamten Profils verlangen? Gibt es einen Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten des Verfassers? Sind Schadensersatz¬ansprüche denkbar? Einen kurzen Überblick hierzu gibt Dr. Florian Sperling (Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte), der auf das Vorgehen gegen Bewertungen im Internet spezialisiert ist.

DR. FLORIAN SPERLING
Fachanwalt für Arbeitsrecht | Lausen Rechtsanwälte

Studium der Rechtswissenschaften und wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung in Bayreuth, Bordeaux und Erlangen. Referendariat am OLG Bamberg mit Tätigkeit in Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Paris. Seit 2008 Mitarbeit in Münchner Kanzleien. 2012 Promotion mit Förderpreis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Seit 2012 bei Lausen Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Referententätigkeit für die Akademie der Deutschen Medien. Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Konferenz »Recht im Social Web« | 16. Mai 2019 | München